Es gibt nicht die Werbung als eigenständiges Rechtsgebiet. Das Gebiet der Werbung ist durch die Anwendbarkeit einer ganzen Reihe von Rechten geprägt, insbesondere sind hier das Urheberecht, Markenrecht und das Wettbewerbsrecht zu nennen. Wir vertreten Agenturen, Mediaagenturen, Werbekunden bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer kreativen Ideen.
Unsere Leistungen umfassen dabei:
• Die wettbewerbsrechtliche Prüfung von Kampagnenkonzepten
• Die Prüfung und Überwachung von Claims, Titeln und Marken
• Die Prüfung und Erstellung von Agenturverträgen
• Die Erstellung von Produktionsverträgen für die Erstellung von Werbespots
• Die Erstellung von Lizenzverträgen, auch Musiklizenzverträgen für die Nutzung von Musiken im Rahmen von TV Spots.
• Die Erstellung von Productplacement- Sponsoring- und Vermarktungsverträgen
• Verhandlung und Erstellung von Testimonialverträgen