Urheberrecht

Das deutsche und internationale Urheberrecht ist traditionell die Kernkompetenz der Kanzlei und stellt eine gemeinsame Schnittstelle zwischen den verschiedenen Spezialgebieten innerhalb des Medienrechts dar.

 

Auf Urheber spezialisierte Partner, Associates und Mitarbeiter stehen unseren Mandanten bei der Beratung, Bewahrung und streitigen Durchsetzung ihrer Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Leistungsschutzrechte zur Seite. Wir beraten nationale und internationale Mandanten auf allen Entwicklungs-, Produktions- und Auswertungsstufen kreativer und gestalterischer Leistungen. Gerade das forensische Vorgehen gegen Verletzer, sei es durch Einstweilige Verfügungen oder im Hauptsacheverfahren, sowie die internationale Rechtedurchsetzung gehört zu den Stärken der Kanzlei.

Das Mandantenspektrum umfasst dabei sowohl individuelle Künstler und Kreative, wie Fotografen, Designer, Illustratoren, Autoren, Journalisten, Schauspieler, Regisseure, Komponisten und Musiker, Theater und Bühnen als auch Produktionsfirmen, Werbe-, PR- und Event-Agenturen sowie die Verwerter dieser Leistungen. Im Übrigen beraten wir verschiedene Verbände, wie etwa Freelens, Freischreiber, RFI, Illustratorenverband und den Verband Deutscher Sportjournalisten.