Wir beraten Autoren, Künstler, Produzenten und Verlage zu allen Fragestellungen des Musikrechts, und zwar sowohl im Musikverlagsrecht sowie bei der Entwicklung und Durchführung von Musikproduktionen. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei nicht nur die Beratung bei der Gestaltung urheberrechtsrelevanter Verträge im gesamten Bereich des Musikrechts (u.a. Bandübernahmeverträge, Editionsverträge, Künstler-/Autorenverträge, Label-Verträge, Produzentenverträge, Sampling-Verträge, Synchronisationsverträge und sonstige Lizenzverträge), sondern auch die Wahrung und streitige Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei stellt die Beratung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit den zahlreichen nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften dar.
An der Schnittstelle zum Filmrecht unterstützen wir darüber hinaus Film- und TV-Produzenten sowie sonstige Filmschaffende bei Problemen des Musikrechts in der Filmbranche.
Alexander Unverzagt hat neben zahlreichen Vorträgen zum Thema Musikrecht auch Beiträge zum Thema „Werberecht und Musik“, „Das Bearbeitungsrecht in der Musik“ „Filmmusik (Produktions) Vertrag“ in Kultur &Recht“ veröffentlicht und ist zudem als Hauptautor des hoch gelobten Werkes „Wörterbuch der Musikwirtschaft“, dessen Neuauflage in Vorbereitung ist.
Als jahrelanger Mit-Inhaber eines von ihm mitgegründeten Musikverlages konnte Alexander Unverzagt praktische Erfahrungen im Bereich Musikpraxis und Recht sammeln.