Unsere Rechtsberatung beginnt bei der Rechteklärung, Entwicklung, Strukturierung und Finanzierung und erstreckt sich auf alle Fragen der Herstellung und Auswertung von nationalen und internationalen Film- und TV-Projekten.
Hierzu gehört unter anderem die Beratung bei der Klärung der Stoffrechte (Chain of Title) und des Titelschutzes, die Erstellung und Verhandlung von Finanzierungs- und Zwischenfinanzierungsverträgen, die Vorbereitung und Beratung während des Drehs durch den Entwurf von u.a. Crew- und Cast-Verträgen, Motivverträgen, Clearances sowie Filmmusikverträgen. Ferner zählt dazu die Beratung bei förderrechtlichen Fragestellungen, die Strukturierung von Erlösverteilungs- und Rückführungsplänen, die Verhandlung von Filmversicherungs-, Errors & Omissions und Completion Bond-Verträgen; der Entwurf und die Verhandlung von Verleih-, Vertriebs-, Sender und Plattformverträgen sowie die Unterstützung beim Abschluss von Collection Account Management Agreements und zu Fragestellungen, die Verwertungsgesellschaften und Aufsichtsbehörden betreffen.
Eine weitere Kernkompetenz liegt in der Beratung internationaler Koproduktionen einschließlich deren Strukturierung und Finanzierung unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Filmabkommen sowie nationaler Vorgaben.