Datenschutzrecht und externer Datenschutzbeauftragter

Sind Sie auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten?

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz benötigen Unternehmen, in denen mehr als 19 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten. Ohne die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind alle personenbezogenen Verfahren meldepflichtig. Überdies riskieren Sie eine Geldbuße. Wir stellen Ihrem Unternehmen gerne einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und zudem über diverse Kontakte zu den Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
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Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:

040 / 414000-41

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Wir verfolgen dabei ein 3 Stufen Modell:

  • Zunächst analysieren wir Ihr Unternehmen und identifizieren datenschutzrechtliche Schwachstellen.
  • Anschließend unterstützen wir Sie bei der Beseitigung der ermittelten Probleme.
  • Und schließlich begleiten wir Sie als externe Datenschutzbeauftragte und Berater Ihres Unternehmens.

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch bei weiteren Fragestellungen zum deutschen und europäischen Datenschutz und der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.

Wir unterstützen unsere nationalen und internationalen Mandanten auch bei der Erlangung der relevanten Datenschutzgütesiegel.

Unsere Leistungen umfassen alle Aspekte des nationalen und internationalen Datenschutzes, wie z.B.
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenschutzgrundverordnung
  • Privacy Shield, Model Clauses
  • Cloud Computing, Big Data
  • Online-Datenschutz (u.a. Datenschutzerklärungen, Tracking-Dienste, etc.)
  • Real Time Bidding und Programmatic Advertising
  • IT-Sicherheit, Outsourcing, Compliance
  • Beschäftigtendatenschutz

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:

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