Aktuell ist der 9. Newsletter Kommunikationsrecht, der von UNVERZAGT VON HAVE in Zusammenarbeit mit der depak (Deutsche Presseakademie) veröffentlicht wird, erschienen.
Die Autoren Rechtsanwalt Alexander Unverzagt und Claudia Gips (u.a. Autoren des „Handbuch PR-Recht“) haben 5 aktuelle Urteile zusammengestellt und geben Praxistipps für deren Umsetzung im Alltag von PR-Fachleuten und Pressesprechern.
Inhalt:
1. Sind Blogger als Presse anzusehen?
2. Betreiber kommerzieller Seiten müssen ihre Links prüfen
3. Kein Schadensersatz bei unbefugter Nutzung von Online Foto unter Creative Commons Lizenz
4. Werbung mit Prüfzeichen nur bei transparenten Prüfkriterien zulässig
5. Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Äußerungen auf Hotelbewertungsportal
Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden wollen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter Kommunikationsrecht“ an gips@unverzagtvonhave.com.
Voraussetzungen der Förderung von Serienformaten und digitaler Filmherstellung