Das EuG hat die Delegierte Verordnung Nr. 665/2013 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt.
Bestehende Energieetiketten sollten bis zu einer Neuregelung durch die Europäische Kommission nicht ohne einen klarstellenden Zusatz über die Testbedingungen verwendet werden.
Ein ausführlicher Kommentar von Rechtsanwältin Dr. Kianfar ist hier abrufbar.