UNVERZAGT VON HAVE erstreitet Urteil: FACEBOOK darf nicht mehr löschen
17.11.2016

Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 9.2.2016 (Az.: 308 O 48/15) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die auf Facebook hoch geladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern darf.

In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung.  Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung ein wichtiges Instrument, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und missbräuchliche Verwendung – auch in einem anderen Sinnzusammenhang – zu vermeiden. Der Prozess wurde von Rechtsanwalt Dirk Feldmann für den Fotografen geführt.

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