11. Newsletter Kommunikationsrecht
25.07.2017

Am 25.07.2017 ist der 11. Newsletter Kommunikationsrecht erschienen.

Rechtsanwälte Claudia Gips und Alexander Unverzagt besprechen 5 gerichtliche Entscheidungen und geben Praxistipps zum Umgang mit diesen Entscheidungen.

  1. Kundenbewertungen können irreführende Werbung sein (OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017, Az.: 6 U 161/16)
  2. Fotos von Gemälden sind urheberrechtlich geschützt, (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.05.2017 – 4 U 204/16)
  3. E-Mail-Werbung erfordert konkrete Einwilligung (BGH, Urteil vom 14.03.2017 – VI ZR 721/15)
  4. Google haftet für rechtswidrige Veröffentlichungen durch Dritte (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16)
  5. Redigierte Texte sind eigener Inhalt (BGH, Urteil vom 4. April 2017, Az.: VI ZR 123/16)

Anmeldungen zum Newsletter richten Sie gerne an: gips@unverzagtvonhave.com

Rechtliche Fallstricke beim Verbreiten von digitalem Content
12.07.2017

PR-Frühstück am 12. September 2017 in Hamburg

Interessante und zielgruppenorientierte Inhalte von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Kundenbewertungen, Agentur- und Pitchkonzepten etc. sind  in der Regel rechtlich geschützt. Rechtliche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang aber oft gar nicht oder zu spät angestellt, obwohl die Bearbeitung, Nutzung und Auswertung solcher kreativer Leistungen es rechtlich in sich haben. Urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder haftungsrechtliche Fragen müssen daher immer wieder gestellt und beantwortet werden.

Referent: Rechtsanwalt Alexander Unverzagt

Veranstalter: convento in Kooperation mit UNVERZAGT VON HAVE

Veranstaltungsort:

UNVERZAGT VON HAVE Rechtsanwälte
Heimhuder Straße 71
D-20148 Hamburg
Deutschland