Dr. Sebastian Rengshausen, Partner der Medien- und IP-Kanzlei UNVERZAGT VON HAVE, sichert Urheberrechte der Fotografen vor dem Europäischen Gerichtshof:
Fotografien und andere urheberrechtlich geschützte Werke sind nicht deswegen frei nutzbar, weil sie einmal zulässigerweise im Netz waren – oder wie der EuGH in seinem Leitsatz formuliert:
„Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website, bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers.“
Damit bestätigt der EuGH, dass das Kopieren und Hochladen auf die eigenen Internetseiten eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Zugänglichmachung ist, die sich an ein neues Publikum richtet und die daher vom Urheber zu lizenzieren ist.
Damit folgt der EuGH dem Plädoyer des Rechtsanwaltes Dr. Sebastian Rengshausen und widerspricht dem Votum seines Generalanwaltes.
Das Plädoyer von Dr. Sebastian Rengshausen finden Sie hier.
Sachverhalt und Pressemeldung des EuGH finden Sie hier.
Den Volltext des Urteils finden Sie hier.
Die Urteilsverkündung im Video finden Sie hier.