Rechtliche Fallstricke beim Verbreiten von digitalem Content
12.07.2017

PR-Frühstück am 12. September 2017 in Hamburg

Interessante und zielgruppenorientierte Inhalte von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Kundenbewertungen, Agentur- und Pitchkonzepten etc. sind  in der Regel rechtlich geschützt. Rechtliche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang aber oft gar nicht oder zu spät angestellt, obwohl die Bearbeitung, Nutzung und Auswertung solcher kreativer Leistungen es rechtlich in sich haben. Urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder haftungsrechtliche Fragen müssen daher immer wieder gestellt und beantwortet werden.

Referent: Rechtsanwalt Alexander Unverzagt

Veranstalter: convento in Kooperation mit UNVERZAGT VON HAVE

Veranstaltungsort:

UNVERZAGT VON HAVE Rechtsanwälte
Heimhuder Straße 71
D-20148 Hamburg
Deutschland

Alle news anzeigen