In der Zeitung „Die Welt“ wurde ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Harro von Have mit dem Titel „Es darf kein Gesinnungsstrafrecht geben“ veröffentlicht, der sich mit der aktuellen Fake News Debatte und den geplanten Gesetzesvorhaben dazu befasst.
„Wenn Heiko Maas jetzt härtere Strafen gegen Plattformen wie Twitter und Facebook plant, betritt er gefährliches Terrain. Die Meinungsfreiheit ist unser höchstes Gut, sie muss sogar Fake News aushalten“
Den Beitrag können Sie hier abrufen.