Was kostet ein Foto des Kolosseums in Rom? Nach dem italienischen Kulturgüterschutzgesetz ist eine spezielle Verwaltungsabgabe zu zahlen, wenn historische Gebäude und Kunstwerke abgebildet werden. Nach einer Klage von Ravensburger im Fall eines Puzzles mit einem Motiv von Leonardo da Vinci hat ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts den kuriosen Gebührenforderungen nun endlich Grenzen gesetzt.
Kolumne von Dr. Lukas Mezger zur italienischen „Postkarten-Steuer“ auf netzpolitik.org: