Fotografen gewinnen erneut gegen facebook!
19.11.2018

Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 308 O 39/17) hat der Social Media Plattform facebook am 16.11.2018 erneut untersagt, mit digitalen Fotoaufnahmen verknüpfte Bilddaten, die z.B. den Urheber und Rechteinhaber, aber auch Schlagworte zum Bildinhalt angeben, zu entfernen. Bislang hat facebook bei jedem upload von Aufnahmen, unabhängig davon, ob dies durch den Fotografen selbst oder durch Dritte erfolgt, diese Daten gelöscht. Hierdurch wurden sämtliche auf facebook gezeigten Aufnahmen schutzlos, da nicht einmal mehr derjenige, der bei einer weiteren Nutzung den Urheber zuvor fragen wollte, diesen finden konnte. Als Folge dieses Vorgehens seitens facebook entstanden sog. „verwaiste“ Werke, die ohne Kenntnis des Fotografen durch Mitglieder von facebook für eigene Zwecke genutzt und weiterverbreitet wurden. Aufgrund der Entfernung der mit der Aufnahme verknüpften Daten war dann auch das Auffinden unrechtmäßiger Drittnutzungen im Netz sehr erschwert.

 

Die für Urheberrecht zuständige Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg hat nunmehr bestätigt, dass das Vorgehen von facebook einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Fotografen darstellt, da diese gerade zur Wahrung ihrer Rechte diese Bilddaten mit den digitalen Bilddateien verknüpfen.

 

Rechtsanwalt Dirk Feldmann (Rechtsanwalt und Partner bei UNVERZAGT VON HAVE), der den Prozess für die Fotografen im Auftrag des Berufsverbandes Freelens e.V.  geführt hat, sieht dies als großen Erfolg im Hinblick auf die Wahrung der Urheberrechte im digitalen Zeitalter.

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