KI-Recht

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur die Welt der Medien, der digitalen Angebote und des eCommerce, sondern auch die Kreativbranche und die Arbeitswelt rasant. Für die meisten sich daraus ergebenden Fragestellungen gibt es noch keine abschließenden gesetzlichen Regelungen; klare Gerichtsentscheidungen sind rar. Neben der schrittweise in Kraft tretenden EU KI Verordnung (AI Act) sind die bestehenden Regelungen aus dem Urheber-, Wettbewerbs- und Kommunikationsrecht entscheidend: Ein vollständiges Bild ergibt sich nur im Zusammenspiel dieser Bereiche.

Die Ansprechpartner unserer Kanzlei:

Dr. Sebastian Rengshausen
(Fokus: KI und Urheberrecht, KI in der Foto-Branche)
Dr. Marian Klingebiel
(Fokus: KI-Klassifizierung, Nutzung externer KI-Tools)
Dr. Lukas Mezger
(Fokus: Datenschutz, Trainining von KI-Systemen)
Dr. Mina Kianfar
(Fokus: KI und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
Jonathan Schäfer
(Fokus: KI und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
Greta Trede
(Fokus: KI in der Filmbranche)

 

Wir beraten praxisnah zu allen rechtlichen Fragen rund um den Einsatz von KI – mit besonderem Blick auf Haftung, Datenschutz, Urheberrecht und Vertragsgestaltung. Wir helfen unseren Mandanten die Möglichkeiten, die sich durch die Nutzung von KI bieten, auszuschöpfen, ohne die rechtlichen Leitplanken zu verlassen. Dafür verbinden wir technisches Verständnis mit juristischer Präzision und entwickeln klare, praktikable Lösungen für die unternehmerische Praxis.

Unser Leistungsangebot im KI-Recht umfasst insbesondere:

  • rechtssichere Nutzung von KI-Tools, sei es die Nutzung externer Chatbots oder den Aufbau komplexerer eigener KI-Systeme
  • Prüfung von KI-Modellen oder -Systemen anhand der KI-Verordnung mit Einordnung in die gesetzlichen Risikoklassen und Beratung zur Umsetzung der daraus folgenden Pflichten (Risikomanagement, Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht).
  • Vertragsgestaltung und -Prüfung bei KI-basierten Dienstleistungen, einschließlich der nötigen Aufklärung und sinnvollen Absicherung gegenüber Geschäftspartnern
  • Beratung zur erforderlichen und geeigneten Kennzeichnung KI generierter Inhalte und so genannter Deepfakes
  • Urheber- und Persönlichkeitsrechte bei KI-generierten Inhalten, Prüfung eigener Schutz- und Nutzungsrechte und Vorbeugung gegen Verletzung von Drittrechten
  • Datenschutz und Compliance beim Einsatz von KI: Beratung bei der DSGVO-konformen Gestaltung und Erfüllung aller Datenschutzpflichten
  • Haftungsfragen und Risikobewertung mit Identifikation der Bereiche, die einer zusätzlichen vertraglichen Absicherung bedürfen
  • Schwerpunkt in der Beratung von Konzern- und Medienunternehmen, Agenturen, Selbständige, Kreative und Familienunternehmen

Die Ansprechpartner unserer Kanzlei:

Dr. Sebastian Rengshausen
(Fokus: KI und Urheberrecht, KI in der Foto-Branche)
Dr. Marian Klingebiel
(Fokus: KI-Klassifizierung, Nutzung externer KI-Tools)
Dr. Lukas Mezger
(Fokus: Datenschutz, Trainining von KI-Systemen)
Dr. Mina Kianfar
(Fokus: KI und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
Jonathan Schäfer
(Fokus: KI und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
Greta Trede
(Fokus: KI in der Filmbranche)