Neben den ohnehin strengen Vorgaben für den Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) bestehen nach der NIS2-Richtlinie auch für zahlreiche weitere Unternehmen und Organisationen besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit. Durch Umsetzung der Richtlinie im deutschen BSI-Gesetz wurden die Pflichten aus dem Bereich der Cybersicherheit deutlich ausgeweitet, die Haftungsregeln verschärft und empfindliche Sanktionen eingeführt. Daneben gelten für digitale Produkte weitere Vorgaben nach der EU-Cyberresilienz-Verordnung (CRA) und für IT-Dienste in der Finanzbranche nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA).
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