Das Handelsblatt hat für seinen heute erschienenen Beitrag „Erlaubt ist nicht alles, was gefällt – Das Urheberrecht in Europa wird an die Onlinewelt angepasst“ mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rengshausen gesprochen.
Der Beitrag beleuchtet u.a., unter welchen Voraussetzungen Memes und Snippets zulässig sind und wie mit Blick auf Zitate, Parodien und Kritiken damit umzugehen ist.