Fotografien sind künftig auch in der Schweiz unabhängig von ihrer „individuellen Gestaltung“ geschützt.
Nach mehr als sechs Jahren ist die Revision des Urheberrechts im Ständerat mit 36 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und mit 3 Enthaltungen angenommen worden.
Im September findet nun noch ein Differenzbereinigungsverfahren statt, weil National- und Ständerat in einigen Punkten der URG-Revision unterschiedliche Lösungen vorsehen; der Lichtbildschutz ist davon jedoch nicht betroffen. An welchem Datum das revidierte Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
http://fotografie-urheberrecht.com/Medienmitteilung_04_Juni_2019.pdf
Dirk Feldmann und Dr. Sebastian Rengshausen haben diese Initiative von Anfang an begleitet und unterstützt.
http://fotografie-urheberrecht.com/Juristen_fuer_Lichtbildschutz.html