Die Schweiz führt den Lichtbildschutz ein
05.06.2019

Fotografien sind künftig auch in der Schweiz unabhängig von ihrer „individuellen Gestaltung“ geschützt.

Nach mehr als sechs Jahren ist die Revision des Urheberrechts im Ständerat mit 36 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und mit 3 Enthaltungen angenommen worden.

Im September findet nun noch ein Differenzbereinigungsverfahren statt, weil National- und Ständerat in einigen Punkten der URG-Revision unterschiedliche Lösungen vorsehen; der Lichtbildschutz ist davon jedoch nicht betroffen. An welchem Datum das revidierte Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

http://fotografie-urheberrecht.com/Medienmitteilung_04_Juni_2019.pdf

Dirk Feldmann und Dr. Sebastian Rengshausen haben diese Initiative von Anfang an begleitet und unterstützt.

http://fotografie-urheberrecht.com/Juristen_fuer_Lichtbildschutz.html

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