Beitrag zur Entscheidung des EGMR zu Nutzerkommentaren
30.06.2015

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Urteil vom 16.06.2015, Az.: 64569/09) hat kürzlich ein Nachrichtenportal wegen eines beleidigenden Nutzerkommentars zu Schadensersatz verurteilt.
Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Unternehmenskommunikation im Internet hat, bewertet Rechtsanwältin Claudia Gips in einem Gastbeitrag für „pressesprecher“ und „Human Resources Manager“. Dabei wird auch dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen einer Haftung ausgesetzt sein können und was im Zusammenhang mit Kommentaren von Arbeitnehmern zu beachten ist.

Rechtsanwältin Claudia Gips zeigt in ihrem Beitrag die Voraussetzungen und Grenzen einer Haftung für Nutzerkommentare auf.
http://www.pressesprecher.com/nachrichten/haften-unternehmen-fuer-rechtswidrige-nutzerkommentare-10348
http://www.humanresourcesmanager.de/ressorts/artikel/haften-unternehmen-fuer-rechtswidrige-nutzerkommentare-14718

Alle news anzeigen