Heute ist der 5. Newsletter Kommunikationsrecht, der von UNVERZAGT VON HAVE in Zusammenarbeit mit der depak (Deutsche Presseakademie) veröffentlicht wird, erschienen.
Die Autoren Rechtsanwalt Alexander Unverzagt und Claudia Gips haben 5 aktuelle Urteile zusammengestellt und geben Praxistipps für deren Umsetzung im Alltag von PR-Fachleuten und Pressesprechern.
Inhalt:
Nutzung von Fotos ehemaliger Mitarbeiter
Kritisches Youtube-Video stellt keinen Kündigungsgrund dar
Wann haftet ein Hotel-Bewertungsportal für Nutzereinträge?
Unterlassung auch bei Mikoblogging-Diensten
Löschungspflicht schließt Suchmaschienen ein
Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden wollen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter Kommunikationsrecht“ an gips@unverzagtvonhave.com.
Die Autoren sind Verfasser des „Handbuch PR-Recht“ und des Blogs PR-Recht (www.prrecht.de)