4. Newsletter Kommunkationsrecht
02.04.2015

Aktuell ist der 4. Newsletter Kommunikationsrecht, der von UNVERZAGT VON HAVE in Zusammenarbeit mit der depak (Deutsche Presseakademie) veröffentlicht wird, erschienen.

Die Autoren Rechtsanwalt Alexander Unverzagt und Claudia Gips (u.a. Autoren des „Handbuch PR-Recht“) haben 6 aktuelle Urteile zusammengestellt und geben Praxistipps für deren Umsetzung im Alltag von PR-Fachleuten und Pressesprechern.
Inhalt:

1. Stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos auf Websites
2. Gegendarstellung auch bei einer als Frage formulierten Pressemeldung
3. Unechte Bestätigung über Einrichtung eines Kundenkontos bei einem Online-Shop ist unzulässige E-Mail-Werbung
4. Identifizierende Berichterstattung über einen Unternehmer auf einer Website ist zulässig, sofern sie den Tatsachen entspricht
5. Autoreply-E-Mail stellt keine unzulässige Werbung dar
6. Text eines Bürgermeisters auf Facebook kann eine amtliche Äußerung sein

Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden wollen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter Kommunikationsrecht“ an gips@unverzagtvonhave.com.

Alle news anzeigen